Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen

Die in den AGB einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, ist unwirksam (BGH, Urteil v. 15.11.2022 – XI ZR 551/21).