Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) überarbeitet (BMF, Schreiben v. 23.11.2022 – IV C 8 – S 2265-a/22/10001 :001).
In dem Schreiben geht das BMF u.a. detailliert auf die Anspruchsvoraussetzungen des § 24b Absatz 1 EStG ein.
Hinweis:
Das Schreiben ersetzt das Anwendungsschreiben vom 23.10.2017 (BStBl I S. 1432) und ist in Bezug auf die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 (BGBl. I S. 1512) und das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3096) für Veranlagungszeiträume ab 2020, im Übrigen in allen noch offenen Fällen anzuwenden.