Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 18.11.2022 – IV C 5 – S 2361/19/10008 :006).
Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2023 (Stand: 28.09.2022, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zum Inflationsausgleichsgesetz ergeben.