Bessere Durchsetzung von Sanktionen
Sanktionen sollen in Zukunft besser durchgesetzt werden können. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (BT-Drucks. 20/4534) eingebracht.
Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf. Der Nationale Normenkontrollrat hält die von der Regierung dargestellten Regelungsfolgen für „nachvollziehbar und methodengerecht“.
Der Gesetzentwurf ist identisch mit einem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereits eingebrachten Entwurf (BT-Drucks. 20/4326).