Reisekosten bei betrieblich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2023

Das BMF hat die Übersicht über die ab 01.01.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 23.11.2022 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :004).
Hinweis:
Die Übersicht über die ab 01.01.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.