Bescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle

Das BMF hat die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben (BMF, Schreiben v. 13.12.2022 – III C 3 – S 7134/22/10002 :001).
Das bisherige, durch das BMF-Schreiben vom 17.1.2000, BStBl I S. 179, herausgegebene Vordruckmuster wird durch das anliegende – angepasste – Vordruckmuster „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen“ ersetzt.