Arbeitsrecht: Kurzarbeitergeld wird verlängert

Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer bis zum 30.06.2023 verlängert.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:

• Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt und

• auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

• Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht.

Die Regelungen treten am 01.01.2023 in Kraft.