Wirksame förmliche Zustellung während der Covid-19-Pandemie

Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde (BFH, Zwischenurteil v. 19.10.2022 – X R 14/21; veröffentlicht am 12.01.2023).