Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft getreten
Nachdem die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) am 16.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist sie am 05.01.2023 in Kraft getreten. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Die CSRD, mit der die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) abgelöst wird, ändert u.a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109) und die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG). Die EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Die WPK stellt in ihrem Nachhaltigkeitskompass neben dem veröffentlichten Text der Richtlinie eine Lesefassung der CSRD im Änderungsmodus zur Verfügung.