Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken

Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.01.2019 – XI R 15/16). Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 1.1.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 17.11.2022 – V R 23/20; veröffentlicht am 02.02.2023).