Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

Ab Anfang Februar 2023 hat die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüft. Dies kündigte das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am 31.01.2023 an.

Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:

  • In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Bürger versendet.
  • Betroffen sind Bürger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
  • Außerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten Einführung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren.
  • Die erforderliche Prüfung erfolgt seitens der Finanzämter, die Bürger müssen nicht tätig werden.