Grundsteuer: Bayern verlängert Abgabefrist um weitere drei Monate

Bayern hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) auf seiner Homepage mit.
Hintergrund: Eigentlich endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 31.01.2023.
Das BayLfSt teilt nun auf seiner Homepage mit, dass alle Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Grundsteuererklärung noch bis zum 30.04.2023 fristgemäß abgeben können.