Meldepflicht für Plattformbetreiber

Wenn man als private:r Verkäufer:in mehr als 30 Verkäufe mit mehr als 2.000 € Umsatz pro Jahr tätigt, fallen diese unter die Meldepflicht für Plattformbetreiber.

Seit Beginn dieses Jahres gilt das neue #Steuertransparenzgesetz und damit auch die Meldepflicht für Plattformbetreiber, private Dienstleistungen und Veräußerungen bis zum 31.01.2024 an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.