Mittelstandsfinanzierung: „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 06.02.2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.

Hintergrund: Seit Mai 2013 fördert das BMWK im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups. Das Programm soll Start-ups und private Investierende zusammenbringen, die an mutige Ideen glauben.

 

Die Förderbedingungen wurden mit der ab 06.02.2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:

  • 25 % Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10 %)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme

Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften.