Neue Gesetze und Regelungen:
AKW-Aus, Löhne, Corona: Die Änderungen im April 2023

Mehr Netto vom Brutto, der Vorverkauf des Deutschlandtickets und eine angepasste Baustellenverordnung, die Bauherren beachten sollten: Diese und weitere Änderungen im April 2023 gibt es in der Übersicht.
Mehr Geld im April: Von Lohnerhöhungen profitieren im kommenden Monat nicht nur Arbeitnehmer zweier Handwerksbranchen, auch Leihbeschäftigte dürfen sich über eine höhere Vergütung freuen. Zudem können Einige von steuerlichen Änderungen profitieren, die dafür sorgen, dass im April mehr Nettogehalt auf dem Konto landet. Diese und weitere Änderungen im April 2023 hat die Deutsche Handwerks Zeitung kurz und kompakt zusammengefasst:

1. Letzte Atomkraftwerke werden abgeschaltet
Mitte April gehen die drei letzten noch laufenden Atomkraftwerke Deutschlands – Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland – vom Netz. Aufgrund der drohenden Energieknappheit hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Mitte Oktober 2022 den vorübergehenden Weiterbetrieb via Richtlinienkompetenz entschieden. Die Kernkraftwerke sollten eigentlich bereits Ende letzten Jahres abgeschaltet werden.

2. Mehr Lohn im Bauhauptgewerbe
Der Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe sieht für die rund 890.000 Beschäftigten ab April 2023 mehr Geld vor. Um zwei Prozent werden die Einkommen im Westen angehoben, um 2,7 Prozent im Osten. Auch Auszubildende im Bauhauptgewerbe dürfen sich über eine höhere Vergütung freuen. Auszubildende aus dem Westen, die sich im ersten Lehrjahr befinden, erhalten 15 Euro mehr. Für Azubis aus dem Osten und im ersten Lehrjahr gibt es 25 Euro mehr. Im Osten steigen zum April zusätzlich die Ausbildungsvergütungen in den weiteren Lehrjahren. Der Tarifvertrag wurde bereits Ende 2021 beschlossen und endet am 31. März 2024.

3. Änderung der Baustellenverordnung
Eine weitere Änderung, die das Baugewerbe betrifft: Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung (BaustellV) angepasst. Auf Baustellen ist diese grundlegend für den Arbeitsschutz. Die Anpassungen treten zum 1. April 2023 in Kraft. Was genau ändert sich?

– Massivbauelemente: Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), erklärt: „Die Änderungen sind nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich. Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit.“
– Informationspflicht: Bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, wurde laut BG BAU zudem eine neue Informationspflicht des Bauherrn in die BaustellV aufgenommen. Wenn die Dauer der Arbeiten umfangreicher ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden sollen, hat nun der Bauherr den Arbeitgeber über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die sonst, bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber, in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären.
– Neue Zuständigkeit: Neu in die Verordnung aufgenommen wurde des Weiteren eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA), so die BG BAU. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten.

4. Entscheidung über verbleibende Corona-Regeln

Wer Patienten oder Heimbewohner in medizinischen Einrichtungen besucht oder zum Arzt geht, muss derzeit noch immer eine FFP2-Maske tragen. Diese Regelung ist noch bis zum 7. April 2024 verpflichtend. Wie es danach mit der Maskenpflicht weiter geht, muss noch durch die Bundesregierung entschieden werden. Andere Masken- und Testpflichten sind bereits zum 1. März ausgelaufen. Seitdem ist es etwa Bewohnern und Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesen freiwillig überlassen, ob sie eine Maske tragen oder nicht.

5. Deutschlandticket: Vorverkauf startet
Das Deutschlandticket bzw. 49-Euro-Ticket sollen Bahnfahrer zwar erst ab 1. Mai für Fahrten in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln Deutschlands nutzen können. Der Vorverkauf soll in vielen Verkehrsunternehmen aber bereits im April starten. So teilt zum Beispiel die Bahn mit, dass man das Monatsticket nach gegenwärtigem Stand ab dem 3. April 2023 erwerben kann. Das Deutschlandticket soll nach Willen von Bund und Ländern digital und in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten werden. Noch muss das entsprechende Gesetz den Bundesrat passieren, was voraussichtlich Ende März der Fall sein wird.

6. Neue Gesetze müssen zum „Digitalcheck“
Neue Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung werden vom 1. April an einem sogenannten „Digitalcheck“ unterzogen, dessen Ergebnisse öffentlich einsehbar sind. Dabei wird automatisch geschaut, ob bei dem jeweiligen Vorhaben eine digitale Umsetzung mitgedacht wurde. Außerdem prüfen Experten des Normenkontrollrates, ob die damit verbundenen Prozesse für Verwaltungsmitarbeiter, Bürger und Unternehmen einfach zu bewältigen sind. Ziel des „Digitalchecks“ ist es, die Bürokratie in Deutschland abzubauen.

7. Leihbeschäftigte erhalten mehr Geld
Mehr Geld im Portemonnaie gibt es ab April auch für Leihbeschäftigte. In allen Entgeltgruppen (1 bis 9) steigen laut aktuellem Tarifabschluss die Stundenentgelte. In der untersten Gruppe 1 beträgt der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit dann 13 Euro (vorher 12,43 Euro).

8. Mehr Lohn auch für Maler und Lackierer
Der aktuelle Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 1. Januar 2023. Er sieht für den kommenden Monat folgende Erhöhungen vor: Ab 1. April 2023 liegt der Mindestlohn I (Helfer) bei 12,50 Euro und der Mindestlohn II bei 14,50 Euro.

9. Microsoft-Produkte werden teurer
Tech-Gigant Microsoft passt weltweilt die Preise seiner Cloud-Produkte an. Die Euro-Preise werden zum 1. April 2023 um elf Prozent erhöht, teilt unter anderem die Telekom mit. Betroffen sind demnach zum Beispiel die Produkte Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365.

10. Mehr Nettogehalt auf dem Konto
Zum 1. Januar wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro erhöht. Festgelegt wurde das durch das Jahressteuergesetz 2022. Nun sind ab dem 1. April geänderte Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug anzuwenden, die diese beiden Beträge berücksichtigen. Einige dürften dadurch von mehr Netto vom Brutto auf dem Konto profitieren.