Veräußerungsgewinne und -verluste im Falle des sog. Bondstripping II
Nach der Rechtslage bis zur Einfügung des § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5, Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 sind im Fall des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen deren Anschaffungskosten nicht auf den durch die Trennung entstandenen Anleihemantel und die Zinsscheine aufzuteilen (BFH, Urteil v. 30.11.2022 – VIII R 15/19; veröffentlicht am 02.03.2023).