Katastrophenerlass: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens

Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien hat das BMF Verwaltungserleichterungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Schreiben zusammengefasst (BMF, Schreiben v. 27.02.2023 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :019).

Sie gelten für Maßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.

Das Schreiben enthält u.a. Ausführungen zu folgenden Punkten:

  • Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
  • Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen
  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • Lohnsteuer
  • Aufsichtsratsvergütungen
  • Umsatzsteuer
  • Schenkungsteuer