Änderungen im Mai 2023:
Mehr Geld, 49-Euro-Ticket und ein neues Gesetz

Im Mai stehen einige spannende Veränderungen an. Vom Start des 49-Euro-Tickets über steigenden Mindestlohn bis hin zu langen Wochenenden.

Monatlich stehen Veränderungen an, die für Verbraucher wichtig und interessant werden können. Im Mai startet unter anderem das 49-Euro-Ticket als Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets. Außerdem können sich viele Beschäftigte über mehr Geld freuen.

Nach Vorverkauf im April: 49-Euro-Ticket gilt ab Mai
Ab dem 1. Mai 2023 können Bus- und Bahnreisende endlich die Vorteile des 49-Euro-Tickets genießen. Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus der Corona-Pandemie 2022 lässt sich mit der neuen Variante durch ganz Deutschland reisen.

Bereits im April hat der Vorverkauf des 49-Euro-Tickets begonnen, Nutzer haben aber auch weiterhin die Chance online oder beim örtlichen ÖPNV-Anbieter ein Ticket zu erwerben. Doch Achtung: Beim Kauf des Tickets wird ein Abonnement abgeschlossen. Will man das Ticket nur für wenige Monate haben, sollte man es früh genug kündigen!

Die Corona-Warn-App warnt nicht mehr
Eine Änderung, die, zusammen mit dem Entfall sämtlicher Beschränkungen, das Ende der Pandemie-Zeit unterstreicht: Die Corona-Warn-App wird nicht mehr warnen. Das bedeutet, dass die App weder einen selbst, noch andere Menschen auf erkrankte Kontakte hinweist. Auch wenn sich viele Bürger die Weiterentwicklung der App gewünscht haben, wird sie im Juni letztendlich komplett eingestellt. Nur Impfzertifikate können dann noch über die App aufgerufen werden.

Lang ersehnt: Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Im März gab es zahlreiche Streiks der Verdi, bei denen auch Pflegekräfte für mehr Geld und bessere Bedingungen gekämpft haben. Worüber sich viele freuen dürften: Angestellte in der Altenpflege bekommen eine Erhöhung des Mindestlohns. Dieser wird bei Pflegehilfskräften von 13,70 Euro auf 13,90 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften von 14,60 Euro auf 14,90 Euro und bei Pflegefachkräften von 17,10 Euro auf 17,65 Euro erhöht.

Doch dabei soll es nicht bleiben, denn bereits im Dezember steht eine weitere Lohnerhöhung der Altenpflege an. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab Dezember dann 15,25 Euro, Pflegehilfskräfte 14,15 Euro.

Maler und Lackierer erhalten Einmalzahlung im Baugewerbe
Im Bauhauptgewerbe wird ab Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro ausgezahlt – zusätzlich mit dem Maigehalt. Erhalten sollen das Geld jedoch nur Mitarbeiter des Bauhauptgewerbes im Westen Deutschlands. Bereits im April 2023 gab es nach dem neuen Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe eine Lohnerhöhung. Im Jahr 2026 möchte man dann eine 100-prozentige Angleichung der West- und Ost-Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen erreichen.

Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk, die ihre Einmalzahlung von 600 Euro noch nicht erhalten haben, dürfen sich auch freuen. Spätestens im Mai wird diese Summe nämlich überwiesen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie nur anteilig, tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.

Neues Gesetz für Google, Facebook und Co.
Dank des EU-Gesetzes „Digital Markets Act“ (DMA) werden Online-Riesen wie Google, Facebook und Co. ab 2. Mai eingeschränkt. Ab dann müssen die Giganten strenge Regeln zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes einhalten. Das Gesetz beinhaltet die Einschränkung von personalisierter Werbung oder Selbstbevorzugung. Nutzer erhalten zusätzlich die Möglichkeit, vorinstallierte Apps löschen zu können. Wenn sich die Betreiber nicht an die Regeln halten, müssen sie mit Sanktionen oder sogar der Verbannung in der EU rechnen.

Der Mai bringt verlängerte Wochenenden
Anders als die meisten Monate, hält der Mai viele Feiertage bereit. Am Montag, den 1. Mai, ist „Tag der Arbeit“, an dem in vielen Städten für faire Arbeitsbedingungen demonstriert wird, viele gehen aber auch eine Maiwanderung machen. Der Feiertag Christi Himmelfahrt fällt in diesem Jahr auf Donnerstag, den 18. Mai, Pfingstmontag auf Montag, den 29. Mai.

Für Berufstätige bedeutet das: Viele Möglichkeiten, Feiertage für ein verlängertes Wochenende oder Urlaub zu nutzen. So hat man schon ohne Urlaubstage vom 29. April bis 01. Mai drei Tage frei. Nimmt man sich nach Christi Himmelfahrt einen Tag frei, hat man vom 18. bis 21. Mai vier Tage frei.