Höheres Elterngeld für schwangere Frauen

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Die Gewährung eines höheren Elterngelds kommt nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war (BSG, Urteil v. 09.03.2023 – B 10 EG 1/22 R).
Hintergrund: Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes bleiben u.a. Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, § 2b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BEEG.