Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Bundesfinanzhof, VII-R-55/20
Urteil vom 15.11.2022
Fundstellen

Leitsatz:
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Tenor:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.10.2020 – 2 K 11/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.