Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (BMF)

Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (Stand: 27.03.2023) bekannt gegeben. Die Verordnung zur Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung ergänzt die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) um Regelungen zu den weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächern.
Hintergrund: Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) vom 25.11.2022 (BGBl. I S. 2105) regelt entsprechend der Verordnungsermächtigung in § 86f des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Einzelheiten zur Steuerberaterplattform und zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach, insbesondere deren Einrichtung und die hierzu erforderlichen Datenübermittlungen sowie die technische Ausgestaltung.
Vom 1.7.2023 an soll für weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 Abs. 2 StBerG die Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer beantragt werden können. Die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen in § 86d Abs. 7 und § 86e Abs. 5 StBerG in der ab dem 1.7.2023 geltenden Fassung wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023 (BGBl. I Nummer 64) geschaffen. In der Folge sind nunmehr in der StBPPV noch Anpassungen im Hinblick auf die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer erforderlich.