Grundbuchrecht: Löschung eines Wohnungsrechts
Ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, ist stets pfändbar. Es kann bei der Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden (BGH, Beschluss v. 02.03.2023 – V ZB 64/21).