Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der private Vermögensaufbau unterstützt und mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisiert werden. Eckpunkte dazu hatten das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorgelegt. Nun haben sie das Vorhaben auf den Weg gebracht.

Hintergrund: Der Kapitalmarkt soll moderner, internationaler und weniger bürokratisch werden, um so den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver zu machen und starke Impulse für die Aktienkultur in Deutschland zu setzen. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.

Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündeln.

Die Eckpunkte sehen unter anderem folgende Verbesserungen vor:

  • Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro und Prüfung weiterer Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang
  • Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren im Bereich Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU sowie bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen wie Special Purpose Acquisition Companies
  • Digitalisierung des Kapitalmarkts, indem z. B. die Möglichkeit von Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren geschaffen wird (etwa mit der Blockchain-Technologie oder vergleichbaren Technologien)
  • Prüfung einer verbesserten Übertragbarkeit von Kryptowerten
  • Einführung von Mehrstimmrechtsaktien
  • stärkere Digitalisierung und Internationalisierung von Aufsicht und Aufsichtsrecht
  • höhere steuerliche Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlage, insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen mit einem Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen
  • steuerliche Novellierung und dadurch Erleichterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Hinweis:

Das vollständige Eckpunktepapier ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.