Gesetzgebung: Steuer auf zuckergesüßte Getränke
Die Bundesregierung plant derzeit weder die Einführung einer Zuckersteuer noch anderer Steuern auf zuckergesüßte Getränke oder andere zuckergesüßte Lebensmittel. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/6333) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drucks. 20/6109) hervor.
Darüber hinaus teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass derzeit keine Entscheidung der Bundesregierung existiert, im Bereich der Umsatzsteuersätze auf die Lieferung von Lebensmitteln eine Gesetzesänderung zu initiieren.