Mietrecht: Übergang von Rückzahlungsansprüchen bei Sozialleistungsbezug
Das Landgericht Berlin hat einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Köpenick stattgegeben und die Klage eines Mieters gegen seine Vermieterin auf Rückzahlung von teilweise grundlos gezahlter Miete abgewiesen, da dieser Anspruch zur Überzeugung des Landgerichts jedenfalls nicht dem Mieter zusteht (Landgericht Berlin, Urteil v. 19.04.2023 – 64 S 190/21).