Bank- und Kapitalmarktrecht: „Negativzinsen“ aus einem Schuldscheindarlehen
Der BGH hat über die Pflicht zur Zahlung von „Negativzinsen“ aus einem sog. Schuldscheindarlehen entschieden (BGH, Urteil v. 09.05.2023 – XI ZR 544/21).
Hintergrund: Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen, § 488 Abs. 1 BGB.