24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6734) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6503). Das Bundeszentralamt für Steuern habe dem Bundesministerium der Finanzen inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle würden insgesamt 4.268 einzelne Mitteilungen zugrunde liegen. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten entstandenen Kosten werden mit 44,5 Millionen Euro angegeben.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Totalverluste zum Beispiel wegen der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter. Die Regelungen sollen nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert werden, um zu verhindern, dass mit der Verlustberücksichtigung neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Während die FDP-Fraktion die Begrenzung der Verlustverrechnung als falsch bezeichnete, wäre es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber gewesen, wenn es bei der Ursprungsfassung geblieben wäre. Denn zunächst hatte die Regierung der Verlustverrechnung in diesen Fällen einen Riegel vorschieben wollen.
Außerdem wurde beschlossen, die Umsatzgrenze für die Beantragung der Inanspruchnahme der sogenannten Istversteuerung bei der Umsatzsteuer von 500.000 auf 600.000 Euro anzuheben, was von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt wurde.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen entfalle. Diese sei auch nicht notwendig. Eine „überbordendene Meldeflut“ werde vermieden. Auch mit der vorgesehenen Erstellung einer „Whitelist“ könne die Zahl der Meldungen reduziert werden. Die SPD-Fraktion wiederum hätte es besser gefunden, auch nationale Gestaltungen in die Meldepflicht einzubeziehen. Insgesamt sei aber ein „hervorragendes Gesetz“ entstanden.
Dagegen befürchtet die AfD-Fraktion ein Anwachsen der Bürokratie. Es handele sich um ein ungeheuer komplexes Thema, das selbst Experten nicht übersehen könnten. Möglich seien bis zu 100.000 Meldefälle. Auch die FDP-Fraktion erwartet Unruhe und Unsicherheit angesichts einer Vielzahl von unpräzisen Rechtsbegriffen.
Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten es übereinstimmend als falsch, rein auf Deutschland beschränkte Steuergestaltungen bei der Meldepflicht außen vor zu lassen. Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Meldepflicht wurde als zu niedrig bezeichnet.