Kfz-Steuer: Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos
Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt (FG Münster, Urteil v. 14.04.2023 – 10 K 824/22 Kfz).