Mütterrente
Welche Folgen hat die sog. Mütterrente für die Rentenbesteuerung? Der BFH hat klargestellt, dass die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten bei Eltern auch zu einer Anpassung des bisherigen Rentenfreibetrags führt. Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenerhöhungen außer Betracht. Zudem ist der BFH auf die Öffnungsklausel eingegangen, die eine Doppelbesteuerung vermeiden soll.
Mit Urteil vom 14.12.2022 (X R 24/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch die rückwirkende Erhöhung einer laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag für Kindererziehungszeiten zu einer Anpassung des Rentenfreibetrags führt.
Bezieht zudem ein Steuerpflichtiger sowohl eine gesetzliche Altersrente als auch eine Rente aus einer berufsständischen Altersversorgung, so kann die sogenannte Öffnungsklausel nur für die Rente aus der berufsständischen Altersversorgung gewährt werden.