E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 vom 01.04.2023
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.7) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 09.06.2023 – IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.09.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2023 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
- Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2023 und für Echtfälle ab Mai 2024 gegeben sein.