PV-Anlagen: Denkmalschutz

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Stadt Goslar gegen die durch das Verwaltungsgericht Braunschweig (2 B 290/22) ausgesprochene Außervollzugsetzung einer denkmalrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, durch die ein Hauseigentümer verpflichtet wird, die von ihm auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses in der Altstadt von Goslar ohne Genehmigung errichtete Photovoltaikanlage abzubauen (Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 08.06.2023 – 1 ME 15/23).