Produktinformationsblatt für zertifizierte Riester- und Basisrentenverträge
Das BMF hat am 09.06.2023 eine Broschüre zum Produktinformationsblatt für steuerlich geförderte Altersvorsorgeverträge (Stand: Juli 2020) veröffentlicht. In der Broschüre werden die verbindlichen Informationen, die Anbieter vor Vertragsabschluss für einen zertifizierten Riester- oder Basisrentenvertrag auf dem Produktinformationsblatt angeben müssen, näher erläutert.
Hintergrund: Seit dem 01.01.2017 erhält jeder Verbraucher vor Abschluss eines steuerlich geförderten Vertrags zur privaten Altersvorsorge ein individuelles Produktinformationsblatt. Es enthält die wichtigsten Angaben zum geplanten Vertrag. Welche Informationen in welcher Form auf dem Blatt darzustellen sind, ist im Wesentlichen gesetzlich vorgegeben und soll dem Verbraucher insbesondere dabei helfen die möglichen Ertragschancen und Risiken, sowie die Kosten des Produkts zu verstehen und einen Produktvergleich zu erleichtern. Unabhängig davon können sich Verbraucher auch ohne die Angabe persönlicher Daten über die jeweiligen Produkte informieren. Dazu müssen die Anbieter zertifizierter Riester- und Basisrentenprodukte sog. Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlichen und zwar auf allen Webseiten auf denen das jeweilige Produkt beworben wird. Die Muster-Produktinformationsblätter zeigen die entsprechenden Informationen für einen einheitlich vorgegebenen „Muster-Kunden“ für vier verschiedene Laufzeiten. Eine Auflistung aller veröffentlichten Muster-Produktinformationsblätter ist auf der Internetseite des BZSt zu finden.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Zum verbindlichen Produktinformationsblatt für zertifizierte Riester- und Basisrentenverträge hat das BMF eine Informationsbroschüre veröffentlicht. Darin wird erläutert, welche wesentlichen Daten zum Vertrag auf dem Produktinformationsblatt zu finden sind. Dazu zählen beispielsweise die persönlichen Daten des Sparers, in welcher Höhe Einzahlungen auf den Vertrag geplant sind und in welcher Höhe der Anbieter Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase für die Altersvorsorge garantiert. Zusätzlich werden auf dem Produktinformationsblatt die Ergebnisse für vorgegebene beispielhafte Wertentwicklungen, die Chancen-Risiko-Klasse und die Effektivkosten des Vertrags angegeben. Werbende Inhalte sind auf dem Produktinformationsblatt nicht zulässig.