DBA: Nichtberücksichtigung „finaler“ Verluste einer italienischen BSt

Der auf einem DBA (hier: DBA-Italien 1989) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige („finale“) Verluste weder gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH, Urteil v. 22.09.2022 – C 538/20 „W“, EU:C:2022:717; Bestätigung der Rechtsprechung) noch gegen Art. 20 der Charta der Grundrechte der EU und das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (BFH, Urteil v. 12.04.2023 – I R 44/22 (I R 49/19, I R 17/16); veröffentlicht am 29.06.2023).