Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebs­veran­stal­tun­gen (hier: Weihnachts­feier), ist er nur dann zum Vorsteuer­abzug berechtigt, wenn diese nicht aus­schließ­lich dem privaten Bedarf der Betriebs­ange­hörigen dienen, sondern durch die beson­deren Umstände seiner wirtschaft­lichen Tätigkeit bedingt sind (BFH, Urteil v. 10.05.2023 V R 16/21; veröffent­licht am 27.07.2023).