Gewerbesteuer: Erschließungsmaßnahmen

Ein Landwirt begründet keinen gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Erschließungsunternehmen beauftragt und sich der Landwirt diesem gegenüber zur Übernahme der anfallenden Erschließungskosten verpflichtet (FG Münster, Urteile v. 20.04.2023 – 8 K 259/21 G,F; 8 K 280/21 E,G; 8 K 328/21 E und 8 K 666/21 E,G; Revisionen anhängig, BFH-Az. VI R 10/23, VI R 11/23, VI R 8/23 und VI R 9/23).