Anhebung der Ausbildungsvergütung ab 1.8.2023 (StBKammer)
Ab dem 01.08.2023 dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 01.08.2023 geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.
Zum 01.08.2023 gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:
- 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
- 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
- 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €