Internationales/Finanzmarkt: Kreditzweitmarktgesetz
Das BMF hat am 20.07.2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditzweitmarktgesetz) veröffentlicht.
Hintergrund: Hohe Bestände notleidender Kredite („Non-performing loans“, NPLs) in den Bilanzen der europäischen Banken stellten in den Jahren nach der Finanzkrise ein zentrales Hindernis für eine schnelle Erholung von Finanz- und Realwirtschaft dar. Dringend benötige Mittel zur Vergabe von neuen Krediten wurden durch hohe NPL-Bestände gebunden.
Mit der Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sollen sowohl der europäische Markt für NPL-Verkäufe und die Handlungsoptionen für Banken als auch der Schutz von Verbrauchern und anderen Kreditnehmern gestärkt und europäisch harmonisiert werden. Dies dient letztlich der Vertiefung der Banken- und Kapitalmarktunion sowie der Reduzierung von Risiken durch notleidende Kredite für die Stabilität des Wirtschaftssystems.
Das nun vorgelegte Kreditzweitmarktgesetz soll zum einen die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Dabei ist es der Bundesregierung ein Anliegen, die Vorgaben bürokratiearm und mit möglichst wenigen Belastungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen umzusetzen, während der Verbraucherschutz optimal gewährleistet bleiben soll.
Zudem sollen Inkonsistenzen und redaktionelle Fehler in Finanzaufsichtsgesetzen beseitigt und weitere Folgeänderungen vorgenommen werden. U.a. hat sich im Nachgang zur Anpassung des Restrukturierungsfondsgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12. Mai 2021 (BGBl. vom 17. Mai 2021 Teil I (Nr. 23) S. 990) weiterer Anpassungsbedarf ergeben.