Mitgliedsbeiträge eines Fitnessstudios bei pandemiebedingter Schließung

Beiträge, die Mitglieder eines Fitnessstudios trotz coronabedingter Schließung an den Studiobetreiber zahlen, unterliegen der Umsatzsteuer, wenn sich die Vertragsparteien zu Beginn der Schließzeit auf eine (dann) beitragsfreie Vertragsverlängerung um die Zeit der Schließung geeinigt haben (Niedersächsisches FG, Urteil v. 23.05.2023 – 5 K 59/22).