Sozialversicherung: SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Wer die A1-Bescheinigung elektronisch in sv.net beantragt, muss dies künftig, d.h. ab dem 04.10.2023, spätestens jedoch Anfang 2024, im SV-Meldeportal vornehmen. Hierauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Hintergrund: Die Sozialversicherungsträger sind gem. § 95a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 04.10.2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt weiterhin genutzt werden.

Für die Nutzung des neuen Portals ist in der Regel eine Registrierung mit einem Unternehmenskonto basierend auf einem Elster-Organisationszertifikat erforderlich. Soweit eine deutsche betriebliche Steuernummer, die zur Einrichtung des Unternehmenskontos benötigt wird, nicht vorhanden ist, ist eine Registrierung über die BundID als alternative Zugangsmöglichkeit vorgesehen.

Hinweis:

Weitere Informationen zum SV-Meldeportal erhalten Sie auf der Webseite „SV-Meldeportal“ sowie in der aktuellen Ausgabe der summa summarum der Deutschen Rentenversicherung Bund.