Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz

Das BMF hat das am 21.08.2023 in Aschau im Chiemgau unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz veröffentlicht. Zu seinem Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.

Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.

Das Änderungsprotokoll setzt Empfehlungen des G20/OECD-Aktionsplans gegen BEPS um, passt das Abkommen an Entwicklungen des OECD-Musterabkommens an und integriert bestehende Konsultationsvereinbarungen u. a. im Bereich der Grenzgängerbesteuerung in das Protokoll zum Abkommen. Zudem ist ein Hinweis auf die Anwendbarkeit künftiger innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln enthalten.