Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat August 2023 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer

Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG.

Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren? BFH-Az. VIII R 11/23 sowie VIII R 12/23; Vorinstanzen: Sächsisches Finanzgericht Urteile v. 25.11.2021 – 8 K 849/21 sowie 8 K 438/21.

Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Gewinn“ i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG: Ist für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend? BFH-Az. X R 14/23; Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.05.2023 – 10 K 1873/22, s. hierzu Seifert, NWB 35/2023 S. 2406, 2408 sowie unsere Online-Nachricht v. 01.08.2023.

Künstlerische Tätigkeit vs. gewerbliche Tätigkeit: Ist die Tätigkeit als „Experte“ für eine im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlte Fernsehsendung im Doku-Entertainment-Format, in welcher der Steuerpflichtige seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt, als künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen? Kann eine eigene Sprechweise, Interaktion und Expertise, die das gesamte Sendeformat prägt, eine eigenschöpferische Leistung begründen? BFH-Az. VIII R 10/23; Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 21.03.2023 – 10 K 306/17 G.

Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters als Betriebsausgaben: Ist auch im (vorläufigen) Insolvenzverfahren aufgrund der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG eine umfassende Steuerverstrickung der Wirtschaftsgüter und der durch den Betrieb begründeten Verbindlichkeiten sowie Betriebseinnahmen im Rahmen der Fortführung einer Arztpraxis gegeben, so dass die Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters als durch den Betrieb der Arztpraxis ausgelöst gilt und zu Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG führt? BFH-Az. VIII R 15/23; Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 22.06.2023 – 3 K 105/22.

Umsatzsteuer

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter? BFH-Az. V R 3/23; Vorinstanz: FG München, Urteil v. 02.02.2023 – 14 K 2328/20, s. hierzu Sterzinger, USt direkt digital 6/2023 S. 8.

Organschaft: Finanzielle Eingliederung einer Personengesellschaft als Organgesellschaft in den umsatzsteuerlichen Organkreis, wenn bei der Personengesellschaft nicht alle Gesellschafter der Klägerin finanziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind? BFH-Az. V R 5/23; Vorinstanz: FG Münster, Urteil v. 23.03.2023 – 5 K 232/18 U, s. hierzu Sterzinger, USt direkt digital 9/2023 S. 9.

Verfahrensrecht

Festsetzung eines Verspätungszuschlags aufgrund der verspäteten Abgabe der Gewerbesteuererklärung: Fallen bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung Verspätungszuschläge an, obwohl die auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichten FAQ „Corona“ (Steuern) (Stand vom 14.12.2021) unter II.7 den Hinweis enthalten, dass „das zuständige Finanzamt unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation aufgrund der Corona-Krise im Einzelfall prüfen wird, ob von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung abgesehen werden kann.“? BFH-Az. X R 7/23; Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 07.03.2023 – 12 K 1588/22 AO.

BeSt: Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann „zur Verfügung“ (§ 52d Satz 2 FGO) und ist es erst dann „errichtet“ (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems („System-Rollout“) im Ganzen – und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger – abgeschlossen ist? BFH-Az. X R 12/23; Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.04.2023 – 9 K 10/23.