Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung

Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmens­bereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen (BFH, Urteil v. 11.05.2023 – V R 28/20; veröffentlicht am 14.09.2023). Hintergrund: Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organi­satorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft).