Besteuerungsrecht für Schenkungen mit Auslandsbezug

Nach Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden (1992) bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt (BFH, Urteile v. 24.05.2023 – II R 27/20, II R 28/20 und II R 29/20; veröffentlicht am 12.10.2023).