Werbungskostenabzug für ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen; Anschluss an BFH, Urteil v. 28.11.1980 – VI R 193/77 (BFH, Urteil v. 28.06.2023 – VI R 17/21; veröffentlicht am 05.10.2023). Hintergrund: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Sie liegen nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht.