Eigene Ferienwohnungen: Notwendiges Sonderbetriebsvermögen
Die im Eigentum der Gesellschafter einer GbR stehenden und von ihnen selbst vermieteten Ferienwohnungen gehören nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen einer weiteren, ebenfalls von den Gesellschaftern betriebenen GbR zur Vermittlung fremder Eigentumswohnungen (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 31.05.2023 – 2 K 51/22; rechtskräftig).