Lkw-Maut künftig nach CO2-Ausstoß gestaffelt

Unmittelbar nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 20.10.2023 Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt. Das Gesetz kann weitgehend zum 01.12.2023 in Kraft treten.

Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen – zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis 31.12.2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.

Ab 1.7.2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten – sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben aus dem ländlichen Raum, die in Großstädten oder am Stadtrand tätig sind, gibt es Ausnahmen.

Das Gesetz regelt die Verwendung der Mauteinnahmen neu: Die Hälfte geht weiterhin zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur für Bundesfernstraßen, daneben profitieren Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität, vor allem Bundesschienenwege.

Hinweis:

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige Artikel erst zu späteren Zeitpunkten.