Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

Die Aufhebung eines Termins zur münd­lichen Verhand­lung wegen kurz­fristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jeden­falls dann nicht geboten, wenn der Prozess­bevoll­mächtigte weder darlegt noch glaub­haft macht, dass er kein alter­natives Verkehrs­mittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der münd­lichen Verhand­lung durch Video-Zuschal­tung teilzu­nehmen (BFH, Urteil v. 26.07.2023 – II R 4/21; veröffent­licht am 26.10.2023).