Verletzung der Vorlagepflicht

Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird (BFH, Urteil v. 10.10.2023 – IX K 1/21; veröffentlicht am 02.11.2023). Hintergrund: Nach § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO findet die Nichtigkeitsklage statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war.