Klage im „cum/ex-Verfahren“ abgewiesen
Der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat am Donnerstag, dem 09.11.2013, in einem sog. cum/ex-Verfahren entschieden und die Klage abgewiesen (6 K 228/20). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Es besteht aber die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Quelle: FG Hamburg, Pressemitteilung v. 13.11.2023 (il)