Körperschaftsteuer | Organschaft – „finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft II (BFH)
Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird (Bestätigung und Fortentwicklung der BFH-Urteile v. 28.07.2010 – I R 89/09, BStBl II 2011, 528 und I R 111/09, sog. Fußstapfentheorie: BFH, Urteil v. 11.07.2023 – I R 45/20; veröffentlicht am 23.11.2023).